Gutachten und Datenblätter vom Spezialisten für Anhängelasten bei Fahrzeugen aus USA, Kanada, Japan Arabien und Russland. Alle unsere Gutachten / Datenblätter sind geeignet zur Änderung der Anhängelasten oder des zulässigen Gesamtgewichtes (zGG).
Alle unsere Datenblätter / Gutachten sind TÜV geprüft, bestätigt und gesiegelt und daher offiziell anerkannt bei DEKRA-/ TÜV - Prüfstationen, Behörden und KFZ Zulassungsstellen. Diese Datenblätter / Gutachten sind für Fahrzeugprüfungen nach §19.2 StVZO u. §21 StVZO erforderlich.



Anhängelasten

Die max. zulässige Anhängelast ist die Last, die ein Kraftfahrzeug ( PKW, SUV, PICK UP ) in Form eines Anhängers oder Transporters bewegen darf. Hierbei gilt der Wert als maximal zulässiger Wert, den das Zug-Fahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen Einzel-/ Muster- Gutachten anhängen darf. Welche max. Anhängelast ein Fahrzeug erhält, ist unter anderem von den nachstehenden Faktoren abhängig:

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges

  • Bauweise des Fahrzeugs ( Kastenrahmen oder selbsttragende Karosserie)

  • Antriebsart Zweirad/ Allrad (2WD/ 4WD/ AWD/ FWD/ RWD)

  • Achsübersetzungen/ Achsuntersetzungen

  • Getriebeauslegung

  • Getriebe-Ölkühler

  • Sonderausstattungen des Hersteller (Trailer/Tow oder Tow/Haul-Modus)

Da wir für viele Fahrzeuge diese Werte ermittelt haben, sind wir in der Lage, Ihnen TÜV- geprüfte und gesiegelte Bestätigungen/ Gutachten anzubieten. Ebenso bieten wir spezielle Anhängerkupplungen für US-Fahrzeuge an. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Fahrzeug passenden Anhängerkupplung. Bitte beachten Sie, dass die in USA und Kanada möglichen Anhängelasten jenseits der 3.5t in Europa nicht möglich sind und selbst in Nordamerika nur durch spezielle Anhängersysteme/ Anhängerkupplungen (Weight Distribution Hitch) zu erreichen sind. Diese sind Europa nicht zulässig. Nachstehend finden Sie unsere Leistungsübersicht.



Welche Leistungen sind möglich:

  • Eintragung von Anhängelasten bei Fahrzeugen, die keinerlei Anhängelasten im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil1 eingetragen haben. Keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg)

  • Erhöhung der bereits eingetragenen Anhängelasten bei gegebenen technischen Voraussetzungen


Welche Unterlagen/ Angaben werden für die Erstellung eines Datenblattes/ Gutachtens benötigt:

  • Eine Kopie der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil1)

  • Foto des Typen- oder Fabrikschildes mit den Gewichtsangaben in kg oder lbs


Wie werden diese Daten in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Wir unterscheiden 2 Varianten:


1. Fahrzeuge mit deutscher Zulassung

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen legen Sie das Datenblatt/ Gutachten bei der für Sie zuständigen KFZ-Zulassungsstelle mit Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil1 vor. Dort werden die neuen Gewichte und Lasten eingetragen und ein neuer Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil1 erstellt. Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges bei einer TÜV/ DEKRA Station oder anderen Prüforganisationen ist in der Regel nicht erforderlich.


2. Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung

Bei Fahrzeugen die noch keine deutschen Fahrzeugpapiere haben, nehmen Sie das Datenblatt/ Gutachten zur Fahrzeug-Abnahme nach §21 StVZO mit. Dort werden die Daten und Angaben (Gewichte) durch den amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfingenieur übernommen.